Erbrecht Berlin
Fachanwältin für Erbrecht in Berlin Cornelia Gäbelein
Unsere Tätigkeit im Bereich des Erbrechts beginnt bereits vor dem
Erbfall. Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll
sein können, um Ihr Vermögen so auf die nächste Generation übergehen
zu lassen, dass steuerliche Vorteile genutzt werden, Sie jedoch ausreichend
gesichert sind und Streit vermieden wird. Darüber hinaus bieten wir
Ihnen Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie unter Berücksichtigung
Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ein Testament errichten
sollten sowie bei der Planung und Abfassung Ihrer letztwilligen Verfügung.
Auch nach einem Erbfall und bei Erbstreitigkeiten stehen wir Ihnen gerne
beratend oder bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
zur Seite.
Frau Rechtsanwältin Gäbelein verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung
bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate. Ihr ist von der Rechtsanwaltskammer
Berlin die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für
Erbrecht" verliehen worden. Durch ihre frühere Tätigkeit als Notarin von 1991 bis 2020 hat sie langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie Erbauseinandersetzungsverträgen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
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vorweggenommene Erbfolge / lebzeitige Vermögensübertragung |
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Testamentsberatung und -gestaltung / Erbverträge |
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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung |
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Erbausschlagung / Erbschein |
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Testamentsauslegung / Testamentsanfechtung |
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Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten |
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Berechnung von Erbquoten |
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Erbauseinandersetzung / Erbenhaftung |
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Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteils-
und Pflichtteilsergänzungs- |
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Vertretung im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung |
Erfahrungsgemäß hinterlässt ein großer Teil der Bevölkerung kein Testament, obwohl eine gut formulierte letztwillige Verfügung dazu beiträgt, den Willen des Erblassers auch nach seinem Tode zu verwirklichen und Streit zu vermeiden bzw. die möglichen Streitpunkte zu verringern.