Erbrecht
Unsere Tätigkeit im Bereich des Erbrechts beginnt
bereits vor dem Erbfall. Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen, welche
Maßnahmen sinnvoll sein können, um Ihr Vermögen so auf die nächste
Generation übergehen zu lassen, dass steuerliche Vorteile genutzt
werden, Sie jedoch ausreichend gesichert sind und Streit vermieden wird.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Entscheidung, ob
Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse ein Testament errichten sollten sowie bei der Planung und
Abfassung Ihrer letztwilligen Verfügung.
Auch nach einem Erbfall und bei Erbstreitigkeiten
stehen wir Ihnen gerne beratend oder bei außergerichtlichen und
gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.
Frau Rechtsanwältin Gäbelein, die über eine mehr
als 20-jährige Erfahrung bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate
verfügt und der von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis zur
Führung der Bezeichnung "Fachanwältin für Erbrecht"
verliehen worden ist, deckt als Notarin zusätzlich den Bereich der
notariellen Testaments- und Vertragsgestaltung ab.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
vorweggenommene Erbfolge / lebzeitige Vermögensübertragung |
|
Testamentsberatung und -gestaltung / Erbverträge |
|
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung |
|
Erbausschlagung / Erbschein |
|
Testamentsauslegung / Testamentsanfechtung |
|
Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten |
|
Berechnung von Erbquoten |
|
Erbauseinandersetzung / Erbenhaftung |
|
Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungs- |
|
Vertretung im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung |
Erfahrungsgemäß hinterlässt ein großer Teil der Bevölkerung kein Testament, obwohl eine gut formulierte letztwillige Verfügung dazu beiträgt, den Willen des Erblassers auch nach seinem Tode zu verwirklichen und Streit zu vermeiden bzw. die möglichen Streitpunkte zu verringern.