Kanzlei
Rechtsanwältin Gäbelein und Rechtsanwalt Veith sind bereits seit dem Jahre 1990 in Sozietät gemeinsam tätig. Wir verfügen über eine langjährige Berufserfahrung und sind bei sämtlichen Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie beim Kammergericht zugelassen.
Unterstützt werden wir im Rechtsanwaltsbereich von erfahrenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zu unserem Mandantenkreis gehören neben Privatpersonen und Freiberuflern kleine und mittlere Unternehmen.
Als kleinere Sozietät mit 4 Fachanwaltschaften bieten wir unseren Mandanten eine individuelle Betreuung sowohl im außergerichtlichen Bereich und bei der Vertragsgestaltung als auch in gerichtlichen Verfahren durch den jeweils sachbearbeitenden Anwalt und decken dabei einen großen Teil der juristischen Problemstellungen ab.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.