Kapitalanlagerecht

In den vergangenen Jahrzehnten sind zahlreiche Personen und Personengemeinschaften veranlasst worden, ihr Kapital in verschiedensten Formen anzulegen. Sie sind bei der Anlage in vielen Fällen getäuscht oder zumindest in grober Weise falsch informiert worden. Die Gründer von Anlagegesellschaften, Fonds und sonstigen Institutionen haben häufig mit Banken zusammengearbeitet, die die Kapitalanlagen ihnen gegenüber oder für die Anleger finanziert haben. Mit den angelegten Geldern ist in vielen Fällen ohne die erforderliche kaufmännische Sorgfalt umgegangen worden, so dass sie ganz oder teilweise verloren gegangen sind. In zahlreichen Fällen sollen die Anleger auch noch an entstandenen Verlusten beteiligt. Mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen befasst sich Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gäbelein.

Dieses Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere

Abwehr von Ansprüchen der Gründer, der Vermittler und der Banken gegen die Anleger auf weitere Einzahlungen, Nachschüsse und Verlustbeteiligungen

Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken wegen täuschender, unzulänglicher oder sonstiger mangelhafter Information beim Anlagegeschäft

Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken wegen täuschender Abfassung von Prospekten oder sonstigen vor oder beim Beitritt überreichten Unterlagen

Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, arglistiger Täuschung, Verschulden bei Vertragsschluss, Prospektierung oder Vertragsverletzungen

Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken auf Schadenersatz wegen institutioneller Verflechtung zwischen Gründern und Banken unter Übernahme der erworbenen Beteiligung oder Anlagegegenständen

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