Kapitalanlagerecht
In den vergangenen Jahrzehnten sind zahlreiche Personen
und Personengemeinschaften veranlasst worden, ihr Kapital in
verschiedensten Formen anzulegen. Sie sind bei der Anlage in vielen
Fällen getäuscht oder zumindest in grober Weise falsch informiert
worden. Die Gründer von Anlagegesellschaften, Fonds und sonstigen
Institutionen haben häufig mit Banken zusammengearbeitet, die die
Kapitalanlagen ihnen gegenüber oder für die Anleger finanziert haben.
Mit den angelegten Geldern ist in vielen Fällen ohne die erforderliche
kaufmännische Sorgfalt umgegangen worden, so dass sie ganz oder
teilweise verloren gegangen sind. In zahlreichen Fällen sollen die
Anleger auch noch an entstandenen Verlusten beteiligt. Mit der Abwehr
unberechtigter Ansprüche und der Geltendmachung von
Schadenersatzforderungen befasst sich Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Gäbelein.
Dieses Tätigkeitsgebiet umfasst insbesondere
Abwehr von Ansprüchen der Gründer, der Vermittler und der Banken gegen die Anleger auf weitere Einzahlungen, Nachschüsse und Verlustbeteiligungen |
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Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken wegen täuschender, unzulänglicher oder sonstiger mangelhafter Information beim Anlagegeschäft |
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Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken wegen täuschender Abfassung von Prospekten oder sonstigen vor oder beim Beitritt überreichten Unterlagen |
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Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, arglistiger Täuschung, Verschulden bei Vertragsschluss, Prospektierung oder Vertragsverletzungen |
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Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger gegen Gründungsgesellschafter, Vermittler und finanzierende Banken auf Schadenersatz wegen institutioneller Verflechtung zwischen Gründern und Banken unter Übernahme der erworbenen Beteiligung oder Anlagegegenständen |