Notar Berlin
Notar und Notariat Cornelia Gäbelein Berlin
Frau Rechtsanwältin Gäbelein ist neben ihrer
Zulassung zur Anwaltschaft für den Bereich des Landes Berlin auch zur
Notarin bestellt. In dieser Funktion ist sie dazu befugt, Beurkundungen
und Beglaubigungen vorzunehmen. Diese Tätigkeit, die unparteiisch und
unabhängig zu erfolgen hat, muss von der anwaltlichen Tätigkeit, bei
der die Interessen der jeweils vertretenen Partei im Vordergrund stehen,
klar getrennt werden.
Notarielle Tätigkeiten fallen insbesondere auf dem
Gebiet des Immobilienrechts, des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts
sowie des Familienrechts an.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere Beurkundungen in
folgenden Bereichen:
Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke |
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Bestellung von Grundpfandrechten |
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Verfassung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen |
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Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentum |
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Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen / Betreuungsverfügungen |
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Testamente und Erbverträge |
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Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt von Rechten des Schenkers |
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Erbausschlagungen / Anfechtungserklärungen |
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Erbscheinsverhandlungen |
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Erbteilübertragungsverträge |
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Erbauseinandersetzungsverträge |
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Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen |
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gesellschaftsrechtliche Beurkundungen (Gesellschaftsverträge, |