Notar Berlin

Notar und Notariat Cornelia Gäbelein Berlin

Frau Rechtsanwältin Gäbelein ist neben ihrer Zulassung zur Anwaltschaft für den Bereich des Landes Berlin auch zur Notarin bestellt. In dieser Funktion ist sie dazu befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen vorzunehmen. Diese Tätigkeit, die unparteiisch und unabhängig zu erfolgen hat, muss von der anwaltlichen Tätigkeit, bei der die Interessen der jeweils vertretenen Partei im Vordergrund stehen, klar getrennt werden.

Notarielle Tätigkeiten fallen insbesondere auf dem Gebiet des Immobilienrechts, des Erbrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Familienrechts an.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere Beurkundungen in folgenden Bereichen:

Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke 

Bestellung von Grundpfandrechten 

Verfassung von Teilungserklärungen / Gemeinschaftsordnungen 

Kaufverträge über Wohnungs- und Teileigentum 

Vorsorgevollmachten / Patientenverfügungen / Betreuungsverfügungen 

Testamente und Erbverträge 

Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt von Rechten des Schenkers 

Erbausschlagungen / Anfechtungserklärungen 

Erbscheinsverhandlungen 

Erbteilübertragungsverträge 

Erbauseinandersetzungsverträge 

Eheverträge / Scheidungsfolgenvereinbarungen 

gesellschaftsrechtliche Beurkundungen (Gesellschaftsverträge,
Handelsregisteranmeldungen) 

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