Andreas Veith
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Beruflicher Werdegang
Studium an der Freien Universität Berlin
1986 1. Staatsexamen in Berlin
1990 2. Staatsexamen in Berlin
1990 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und seitdem ununterbrochene Tätigkeit als Rechtsanwalt
2000 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtanwaltskammer Berlin
2011 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht
Mitgliedschaften
Berliner Anwaltsverein / Deutscher Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
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