Andreas Veith

Andreas Veith

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Beruflicher Werdegang

Studium an der Freien Universität Berlin
1986 1. Staatsexamen in Berlin
1990 2. Staatsexamen in Berlin

1990 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und seitdem ununterbrochene Tätigkeit als Rechtsanwalt

2000 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
2011 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Berlin
2014 erfolgreicher Abschluß des Fachanwaltlehrgangs "Strafrecht"

Schwerpunkte

Arbeitsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht

Mitgliedschaften Berliner Anwaltsverein / Deutscher Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

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