Andreas Veith
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Beruflicher Werdegang
Studium an der Freien Universität Berlin
1986 1. Staatsexamen in Berlin
1990 2. Staatsexamen in Berlin
1990 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und seitdem ununterbrochene
Tätigkeit als Rechtsanwalt
2000 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch
die Rechtsanwaltskammer Berlin
2011 Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" durch
die Rechtsanwaltskammer Berlin
2014 erfolgreicher Abschluß des Fachanwaltlehrgangs "Strafrecht"
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht
Verkehrsrecht
allgemeines Zivil- und Zivilprozessrecht
Mitgliedschaften Berliner Anwaltsverein / Deutscher
Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
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