Verkehrsrecht Berlin
Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin Andreas Veith
Im Bereich des Verkehrsrechts übernehmen wir Mandate sowohl auf zivilrechtlicher als auch straf- bzw. bußgeldrechtlicher Ebene. Die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Mandate erfolgt in erster Linie durch Herrn Rechtsanwalt Veith, zu dessen Schwerpunkten insbesondere gehört:
die Verkehrsunfallregulierung unter Einbeziehung der Geltendmachung von |
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Bearbeitung von Kaskoschäden, |
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Vertretung in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten, wie z.B. Geschwindig- keitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, |
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Übernahme von Mandaten bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs, |
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außergerichtliche und gerichtliche Mandatsübernahmen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen beim Erwerb bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen. |
Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, führen wir für Sie auch den erforderlichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer.