Verkehrsrecht Berlin

Fachanwalt für Verkehrsrecht Berlin Andreas Veith

Im Bereich des Verkehrsrechts übernehmen wir Mandate sowohl auf zivilrechtlicher als auch straf- bzw. bußgeldrechtlicher Ebene. Die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Mandate erfolgt in erster Linie durch Herrn Rechtsanwalt Veith, zu dessen Schwerpunkten insbesondere gehört:

die Verkehrsunfallregulierung unter Einbeziehung der Geltendmachung von
Schmerzensgeld, 

Bearbeitung von Kaskoschäden, 

Vertretung in sämtlichen Bußgeldangelegenheiten, wie z.B. Geschwindig- keitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen, 

Übernahme von Mandaten bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs, 

außergerichtliche und gerichtliche Mandatsübernahmen im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen beim Erwerb bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen. 

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind, führen wir für Sie auch den erforderlichen Schriftverkehr mit Ihrem Versicherer.

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