Arbeitsrecht Berlin

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Andreas Veith

Im Bereich des Arbeitsrechts übernehmen wir Mandate sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Die Bearbeitung erfolgt federführend durch Herrn Rechtsanwalt Veith, dem im Oktober 2000 die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Da wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten, erhalten wir umfassende Einblicke in die jeweiligen Interessenlagen, die uns bei der optimalen Vertretung der eigenen Mandanten hilfreich sind.

Neben der schwerpunktmäßigen Bearbeitung von Mandaten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie Vertretung in Kündigungsrechtsstreitigkeiten und Beratung im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Aufhebungsverträgen bzw. Abwicklungsvereinbarungen, umfasst sein Tätigkeitsbereich im Individualarbeitsrecht, d.h. im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zueinander, insbesondere:

Beratung im Zusammenhang mit der Fertigung und Formulierung von Arbeitsverträgen und einzelner Vertragsklauseln, 

die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn- und 
Gehaltsforderungen, 

die Beratung und gerichtliche Vertretung bei befristeten Arbeitsverträgen, 

die Vertretung bei Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, 

die Beratung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Abmahnung als 
Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung, 

Interessenwahrnehmung im Bereich des Rechts der Wettbewerbsverbote.


Unserer Erfahrung nach ist eine frühzeitige Beratung insbesondere bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Kündigung von erheblichem Vorteil. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, der in jedem Fall vor Ausspruch einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte, sondern auch für den Arbeitnehmer, dem Anzeichen vorliegen, dass er mit einer Kündigung zu rechnen hat.

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