Arbeitsrecht Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Andreas Veith
Im Bereich des Arbeitsrechts übernehmen wir Mandate
sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Die
Bearbeitung erfolgt federführend durch Herrn Rechtsanwalt Veith, dem im
Oktober 2000 die Befugnis verliehen wurde, die Bezeichnung
"Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen. Da wir Arbeitnehmer
und Arbeitgeber gleichermaßen vertreten, erhalten wir umfassende
Einblicke in die jeweiligen Interessenlagen, die uns bei der optimalen
Vertretung der eigenen Mandanten hilfreich sind.
Neben der schwerpunktmäßigen Bearbeitung von
Mandaten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
wie Vertretung in Kündigungsrechtsstreitigkeiten und Beratung im
Zusammenhang mit der Vereinbarung von Aufhebungsverträgen bzw.
Abwicklungsvereinbarungen, umfasst sein Tätigkeitsbereich im
Individualarbeitsrecht, d.h. im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien
zueinander, insbesondere:
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Beratung im Zusammenhang mit der Fertigung und Formulierung von Arbeitsverträgen und einzelner Vertragsklauseln, |
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die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn- und |
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die Beratung und gerichtliche Vertretung bei befristeten Arbeitsverträgen, |
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die Vertretung bei Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, |
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die Beratung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Abmahnung als |
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Interessenwahrnehmung im Bereich des Rechts der Wettbewerbsverbote. |
Unserer Erfahrung nach ist eine frühzeitige Beratung insbesondere bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Kündigung von erheblichem Vorteil. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, der in jedem Fall vor Ausspruch einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte, sondern auch für den Arbeitnehmer, dem Anzeichen vorliegen, dass er mit einer Kündigung zu rechnen hat.